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FG München Beschluss v. - 7 V 3332/09

Gesetze: KStG 2002 § 8 Abs. 3

vGA an beherrschenden GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer

Leitsatz

1. Wird ein von der GmbH erworbenes Wirtschaftsgut in der GmbH-Bilanz aktiviert, aber vom Gesellschafter-Geschäftsführer privat genutzt, besteht eine verdeckte Gewinnausschüttung im Verzicht auf die Vereinbarung eines Aufwendungsersatzes (keine „Entnahme” ins Privatvermögen des Gesellschafters) in Höhe der der GmbH entstandenen Aufwendungen zuzüglich eines angemessenen Gewinnaufschlags.

2. Honorarzahlungen an den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer sind im Falle einer behaupteten mündlichen Vertragsabrede nur anzuerkennen, wenn für einen Außenstehenden erkennbar ist, was konkret vereinbart wurde.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DB 2010 S. 1481 Nr. 27
DStRE 2010 S. 1176 Nr. 19
StBW 2010 S. 300 Nr. 7
LAAAD-37215

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