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FG des Saarlandes Urteil v. - 1 K 2368/05 EFG 2010 S. 628 Nr. 8

Gesetze: EigZulG § 2 Abs. 1, EigZulG § 8 S. 1

Keine Eigenheimzulage bei verschleierter Schenkung des Grundstücks von den Eltern an das Kind

Leitsatz

Eine verschleierte Grundstücksschenkung liegt vor, wenn eine Geldschenkung des Verkäufers an den Käufer nach Abschluss des Grundstückskaufvertrages erfolgt und diese ausschließlich der Tilgung des Grundstückskaufpreises dient. Hierbei ist der Verkäufer und der Schenker – im Gegensatz zur mittelbaren Grundstücksschenkung – personenidentitisch. Der Beschenkte darf – wie bei der mittelbaren Grundstücksschenkung – nicht in der Lage sein, über den Geldbetrag frei zu verfügen. In beiden Fällen liegen keine Anschaffungskosten i. S. d. EigZulG vor.

Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 628 Nr. 8
XAAAD-37999

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