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FG Nürnberg 24.10.2008 7 K 318/2007, BBK 5/2010 S. 194

Kapital- oder Darlehenskonto bei der GmbH & Co. KG?

Nach Ansicht des FG Nürnberg sprechen bei der Prüfung, ob ein Gesellschafterkonto bei einer Personengesellschaft als Kapitalkonto oder Darlehenskonto anzusehen ist, folgende Indizien für ein Darlehenskonto:

  • Auf dem Konto werden keine Verlustanteile gebucht; denn dies wäre mit einem Darlehen nicht vereinbar.

  • Auf dem Konto werden weder Entnahmen noch Einlagen erfasst.

  • [i]Indizien eines DarlehenskontosDas Konto ist bei der Ermittlung des Abfindungsguthabens nicht zu berücksichtigen.

  • Für die Kapitalüberlassung wurden Höchstbeträge festgelegt, Sicherheiten gestellt und Tilgungsvereinbarungen getroffen.

  • Die Forderung auf dem fraglichen Konto wird gewinnunabhängig verzinst.

Im Streitfall sprachen die meisten Indizien für ein Darlehenskonto. Dabei war aus Sicht des FG u...