Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Münster Beschluss v. - 12 V 2521/09 E EFG 2010 S. 30 Nr. 1

Gesetze: EStG § 33a Abs 1, EStG § 52 Abs 23 S 1, AO § 90 Abs 2, AO § 152, GG Art 20 Abs 3, EStG § 7g

Ansparrücklage:

Zeitlicher Anwendungsbereich der Neufassung von § 7g EStG, Begriff des Wirtschaftsjahres, Rückwirkung, Nachweis von Unterhaltsaufwendungen, Rechtmäßigkeit eines Verspätungszuschlags

Leitsatz

1) Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass § 7g EStG in der Neufassung durch das Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 (BGBl. I 2007, 1912) für alle Freiberufler mit Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ab dem Veranlagungszeitraum 2007 anwendbar ist.

2) Der in der Anwendungsregelung des § 52 Abs. 23 Satz 1 EStG verwendete Begriff des Wirtschaftsjahres entspricht demjenigen des § 7g EStG n.F.

3) Die Anwendung der Neufassung von § 7g EStG auf den Veranlagungszeitraum 2007 stellt keine unzulässige gesetzliche Rückwirkung dar.

4) Zum Nachweis geleisteter Unterhaltszahlungen i.S.v. § 33a Abs. 1 EStG an im Ausland lebende Angehörige sind grundsätzlich Überweisungsbelege vorzulegen; die Vorlage einer bloßen Unterhaltserklärung des Angehörigen reicht insoweit nicht aus.

5) Die Festsetzung eines Verspätungszuschlags allein wegen Überschreitung der Abgabefrist für die Steuererklärung ohne Berücksichtigung der Begründungserfordernisse des § 152 Abs. 2 Satz 2 AO ist rechtswidrig.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 30 Nr. 1
StuB-Bilanzreport Nr. 3/2010 S. 114
UAAAD-38411

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen