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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 13 K 4281/07 F EFG 2010 S. 803 Nr. 10

Gesetze: EStG § 5 Abs. 2, EStG § 6 Abs. 3 Satz 1, EStG § 6 Abs. 3 Satz 2, EStG § 7 Abs. 1 Satz 3, EStG § 52 Abs. 33 Satz 3, BGB § 516, AO § 42, AO § 174 Abs. 4, AO § 174 Abs. 5, FGO § 40 Abs. 2

Schenkung eines Einzelunternehmens mit negativem Kapitalkonto

Leitsatz

  1. Die Schenkung eines Einzelunternehmens an fremde Dritte stellt ungeachtet der Übernahme eines negativem Kapitalkontos keinen entgeltlichen Erwerb dar, aufgrund dessen ein Veräußerungsgewinn in Höhe des realisierten und bei dem Erwerber zu aktivierenden Geschäfts- oder Firmenwerts zu versteuern wäre.

  2. Bei nicht mit einander verwandten Personen besteht keine widerlegliche Vermutung für ein entgeltliches Geschäft.

  3. Für die Abgrenzung zwischen Veräußerung und Schenkung ist auf den erkennbaren Willen und die Vorstellungen der Parteien abzustellen.

  4. Die unentgeltliche Übertragung eines Unternehmens mit negativem Kapitalkonto ist kein Gestaltungsmissbrauch.

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2010 S. 8 Nr. 15
DStRE 2011 S. 405 Nr. 7
EFG 2010 S. 803 Nr. 10
OAAAD-38413

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