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FG Münster Beschluss v. - 13 V 3933/08

Gesetze: ZPO § 811 Abs 1 Nr 5, InsO § 55 Abs 1 Nr 1

Kraftfahrzeugsteuer:

Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit

Leitsatz

1) Die nach Insolvenzeröffnung entstandene Kraftfahrzeugsteuer ist eine Massenverbindlichkeit i. S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO. Zu der Insolvenzmasse gehört danach auch die Rechtsposition des Halters des Fahrzeugs.

2) Es ist fraglich, ob allein die Besitznahme der sog. Istmasse die Haltereigenschaft begründet und zwar auch dann, wenn sich der Gegenstand als von vornherein unpfändbar erweist und die Verwertungsbefugnis des Insolvenzverwalters ausgeschlossen ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
YAAAD-38414

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