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FG München Beschluss v. - 7 V 3802/09

Gesetze: EStG 2004 § 50a Abs. 4, AO § 125 Abs. 1, AO § 126 Abs. 1 Nr. 2, AO § 174 Abs. 4, AO § 367 Abs. 2

Nichtigkeit eines Nachforderungsbescheides wegen inhaltlicher Unbestimmtheit bei unterbliebenem Steuerabzug nach § 50a Abs. 4 EStG

Leitsatz

1. Ein Nachforderungsbescheid wegen unterbliebenen Steuerabzugs nach § 50a Abs. 4 EStG ist wegen inhaltlicher Unbestimmtheit nichtig, wenn der Vergütungsgläubiger nicht erkennbar ist und als Steuerart Einkommensteuer anstelle von Körperschaftsteuer angegenben wird.

2. Hebt das Finanzamt einen Nachforderungsbescheid wegen unterbliebenen Steuerabzugs nach § 50a Abs. 4 EStG, in dem die unzutreffende Steuerart genannt ist, nach Einspruch ersatzlos auf, so kann der Erlass eines inhaltlich richtigen Nachforderungsbescheids nicht auf § 174 Abs. 4 AO gestützt werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
XAAAD-38423

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