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BFH 12.11.2009 VI R 20/07, StuB 5/2010 S. 203

Einkommen-/Lohnsteuer | Keine Rückzahlung von Arbeitslohn bei Gewinnausschüttungen einer Versorgungskasse

(1) Arbeitslohnrückzahlungen setzen voraus, dass Güter in Geld oder Geldeswert beim Arbeitnehmer abfließen. (2) Schüttet eine Versorgungskasse an ihren Träger, den Arbeitgeber, Gewinne aus, wird damit kein Arbeitslohn zurückgezahlt. Gewinnausschüttungen einer Versorgungskasse können daher weder pauschal besteuerbare Beitragsleistungen des Arbeitgebers mindern noch einen Anspruch auf Lohnsteuererstattung begründen (entgegen Abschn. 129 Abs. 14, 16 LStR 1999; Bezug: § 40b Abs. 1 EStG).

Praxishinweise

Eine Rückzahlung von Arbeitslohn liegt nur vor, wenn sie sich als Umkehrung des Zuflusses beim Arbeitnehmer darstellt. Es muss also beim Arbeitnehmer etwas abfließen, das ihm zuvor als Arbeitslohn zugerechnet worden ist. Da nur die Beiträge zur Versorgungskasse als Arbeitslohn zu qualifizieren sind und de...