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BFH 18.11.2009 X R 6/08, StuB 5/2010 S. 201

Einkommensteuer | Verfassungsmäßigkeit des beschränkten Abzugs von Vorsorgeaufwendungen

(1) Im zeitlichen Geltungsbereich des Alterseinkünftegesetzes geleistete Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen sind als Sonderausgaben nur beschränkt abziehbar (Bestätigung des , BStBl II S. 420). Hiergegen bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. (2) Die Regelung über die begrenzte Abziehbarkeit S. 202von sonstigen Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 EStG i. d. F. des Alterseinkünftegesetzes) ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (Bezug: § 9 Abs. 1 Satz 1, § 10 Abs. 1 Satz 1, Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3, Abs. 4, Abs. 4a, § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG 2005; Art. 1 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 1 GG).

Praxishinweise

Die Ausführungen des Senats zur beschränkten Abzugsfähigkeit von Altersvor...