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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 15 K 408/07

Gesetze: AO § 227

Zu den Bindungswirkungen einer zwischen Steuerpflichtigem und Finanzamt mündlich geschlossenen Vereinbarung über einen quotalen Teilerlass

Leitsatz

  1. Die Entscheidung über einen Erlass ist eine Ermessensentscheidung der Behörde und unterliegt nur einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle.

  2. Zu den Voraussetzungen eines Erlasses von Abgabenrückständen aus persönlichen Gründen.

  3. Mündlich geschlossene Vereinbarungen zwischen Stpfl. und FA über einen quotalen Teilerlass wären nichtig, wenn das FA sich zu einem Teilerlass verpflichtet hätte, ohne im Rahmen einer Gesamtwürdigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Stpfl. eines sachgerechte Ermessensentscheidung zu treffen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EAAAD-39504

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