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Sächsisches FG Urteil v. - 7 K 2343/07

Gesetze: EnergieStG § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a

Keine Steuerentlastung nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. EnergieStG für ein nur Vorprodukte, nicht aber die in der Vorschrift genannten Endprodukte herstellendes Unternehmen

Leitsatz

Die Steuerentlastung nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EnergieStG steht nur solchen Unternehmen des Prozierenden Gewerbes zu, die (auch) die in der Vorschrift genannten Endprodukte herstellen; die Steuerentlastung ist also nicht für Betriebe zu gewähren, die nur die zur Herstellung der Erzeugnisse verwendeten Vorprodukte, nicht aber die in der Vorschrift genannten Endprodukte erzeugen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
XAAAD-39515

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