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FG München Urteil v. - 14 K 1616/07

Gesetze: AO § 80 Abs. 3 S. 1, AO § 122 Abs. 1 S. 3, AO § 122 Abs. 2 Nr. 1, AO § 227, FGO § 47, FGO § 55 Abs. 1 S. 1

Erlass der Branntweinsteuer

Leitsatz

1. Die Korrektur bestandskräftig festgesetzter Steuern im Wege des Erlasses kommt nur dann in Betracht, wenn die Steuerfestsetzung offensichtlich und eindeutig unrichtig ist und es dem Steuerpflichtigen nicht zuzumuten war, sich hiergegen rechtzeitig zu wehren.

2. Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit eines Beitreibungsersuchens sind im Verfahren wegen Erlass der Abgabenschuld aus Billigkeitsgründen nicht entscheidungserheblich.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
GAAAD-39525

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