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StuB 6/2010 S. 236

Rechtsmittel der GmbH ohne Geschäftsführer gegen Ordnungsgeld wegen Nichteinreichung der Jahresabschlussunterlagen

Eine GmbH ohne Geschäftsführer ist nicht geschäftsfähig und daher nicht in der Lage, wirksam sofortige Beschwerde gegen eine Ordnungsgeldentscheidung gem. § 335 HGB wegen Nichteinreichung des Jahresabschlusses bei dem Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers einzulegen. Die Gesellschafter der GmbH haben keine Vertretungsbefugnis nach § 35 GmbHG für den oder die Geschäftsführer. Die Gesellschafter können auch nicht außenwirksam auf einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung beschließen, gegen die Ordnungsgeldentscheidung Rechtsmittel einzulegen und damit einen Gesellschafter oder Rechtsanwalt beauftragen. Im Umkehrschluss aus § 35 Abs. 1 Satz 2 GmbHG folgt, dass die Gesellschafter nicht selbst aktiv vertretungsberechtigt sind. Der Schutzzweck der gesetzlich angeordneten Passivvertretung ist auch nicht auf die Aktivvertret...