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BFH 28.10.2009 VIII R 22/07, StuB 6/2010 S. 236

Strategieentgelt als Anschaffungskosten einer Kapitalanlage

Zahlt ein Stpfl., der einem Vermögensverwalter Vermögen zur Anlage auf dem Kapitalmarkt überlässt, ein gesondertes Entgelt für die Auswahl zwischen mehreren Gewinnstrategien des Verwalters, so ist das Entgelt den Anschaffungskosten für den Erwerb der Kapitalanlagen zuzurechnen (Bezug: § 255 HGB; § 20 EStG).

Praxishinweis

Auch im Anwendungsbereich des § 20 EStG gilt § 255 HGB, der die Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts definiert. Danach sind Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben – soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können – den Anschaffungskosten zuzuordnen. Die S. 237 Zurechenbarkeit erfordert nicht, dass die Kapitalanlage dem Erwerber bereits zuzurechnen ist. Es reicht vielmehr aus, dass die Aufwendungen durch die grundsätzli...