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FG Köln Urteil v. - 8 K 1214/07 EFG 2010 S. 786 Nr. 10

Gesetze: EStG § 21 Abs 1 Nr 1, EStG § 9

Immobilien:

Nachweis der Vermietungsabsicht bei Leerstand

Leitsatz

1) Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung bzw. ein leerstehendes Haus können als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar sein, wenn der Stpfl. sich endgültig entschlossen hat, daraus Vermietungseinkünfte zu erzielen und diese Entscheidung später nicht wieder aufgegeben hat.

2) Es ist Sache des Finanzgerichts als Tatsacheninstanz, nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung zu entscheiden, ob im Einzelfall Einkünfteerzielungsabsicht vorliegt.

3) Für die Ernsthaftigkeit und Nachhaltigkeit der Vermietungsbemühungen als Voraussetzung einer fortbestehenden Einkünfteerzielungsabsicht trägt der Stpfl. die Feststellungslast.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 786 Nr. 10
EStB 2010 S. 306 Nr. 8
ZAAAD-39857

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