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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 10 | Vertrag mit Angehörigen: Abgrenzung von familienrechtlich geschuldeten Pflichten

Bei einem Arbeitsverhältnis mit Angehörigen kann der Nachweis, dass die Leistungen tatsächlich erbracht wurden, durch Zeugenaussagen geführt werden. Hält das Arbeitsverhältnis einem Fremdvergleich stand, sind Zahlungen nicht schon deshalb vom Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen, weil die Tätigkeiten noch in den Bereich der familienrechtlich geschuldeten Dienstleistungspflichten fallen.

Verträge mit Angehörigen werden bei Betriebsprüfungen häufig genau unter die Lupe genommen. Durch Einhaltung bestimmter Formalien lassen sich viele unnötige Diskussionen vermeiden.

Bei einem Arbeitsvertrag mit einem Verwandten muss der Arbeitgeber nachweisen: Sein Angehöriger ist nicht aus familiären Gründen tätig geworden, sondern aufgrund eines steuerlich anzuerkennenden Leistungsaustauschs. Um Nachweisprobleme zu vermeiden, sollten Arbeitsverträge mit Angehörigen daher immer schriftlich formuliert werden. Zudem sollte ein Stundennachweis geführt werden.

Leider kommt es nun immer wieder vor, dass Mandanten sich an die klaren Vorgaben nicht halten. Wir möchten Sie daher auf ein positives Urteil des Finanzgerichts Sachsen hinweisen. Wird der Nachweis nicht rec...