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PiR Nr. 4 vom Seite 116

Eigenkapital bei Personengesellschaften

WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach

I. Sachverhalt

Der Gesellschaftsvertrag der X GmbH & Co. KG sieht u. a. Folgendes vor:

  • Die GmbH ist am Vermögen und Ergebnis nicht beteiligt.

  • Die Kommanditisten A bis D leisten bei Gründung eine gleich hohe Einlage von jeweils 25.000 € und sind mit jeweils 25 % am Vermögen und Ergebnis beteiligt.

  • Jahresüberschüsse stehen nach Verrechnung mit einem evtl. Verlustvortag zur Entnahme zur Verfügung, sofern nicht mit einer Mehrheit von 75 % eine Thesaurierung beschlossen wird.

  • Im Falle der Kündigung erhält der kündigende Gesellschafter eine Buchwertabfindung.

Für jeden Gesellschafter werden vier Konten geführt:

  • Festkapitalkonto für die geleisteten Einlagen,

  • Verlustvortragskonto,

  • Rücklagenkonto für Thesaurierungen,

  • Privatkonto für die entnahmefähigen Gewinne.

Die Privatkonten werden fremdüblich verzinst und im Falle einer Liquidation nach Befriedigung aller Gläubiger, aber vor Befriedigung der übrigen Gesellschafteransprüche bedient.

Die X hat diverse Tochterunternehmen und stellt neben dem handelsrechtlichen Einzelabschluss einen IFRS-Konzernabschluss auf. Beide Geschäftsjahre entsprechen dem Kalenderjahr....

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

PiR - Internationale Rechnungslegung