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KSR Nr. 4 vom Seite 4

Gewerblicher Grundstückshandel

Widerlegen der durch Verkäufe indizierten „bedingten” Veräußerungsabsicht

Bernhard Paus

Veräußert der Steuerpflichtige innerhalb von rund fünf Jahren mehr als drei Objekte, indiziert das eine von Anfang an bestehende, bedingte Veräußerungsabsicht. Diese Vermutung lässt sich nicht mit dem Hinweis widerlegen, der Steuerpflichtige habe sich erst auf Druck der Bank zum Verkauf entschlossen. Vielmehr verlangt der BFH dafür „objektive” Umstände. Dem Steuerpflichtigen hilft es nicht einmal, wenn das FG feststellt, er habe zu Anfang keine Verkaufsabsichten verfolgt.

Verkauf wegen unvorhergesehener finanzieller Engpässe

Die Klägerin hatte 1992 ein mit einem Einfamilienhaus bebautes Grundstück erworben. In den nächsten drei Jahren errichtete sie darauf zusätzlich ein Gebäude mit zehn Wohnungen und Gewerberäumen. Von den Wohnungen vermietete sie zwei verbilligt an ihre Kinder, die anderen auf unbestimmte Dauer an Fremde. Die gewerblichen Räume nutzte aufgrund eines weiteren Mietvertrags ihr Ehemann. Die Herstellungskosten von 2.689.000 DM wurden – bis auf Eigenmittel von 4.000 DM – durch einen Bankkredit finanziert. Die Verbindlichkeiten wuchsen bis Ende 1998 auf 2.981.945 DM an.

Das Mehrfamilienhaus wurde sieben Monate nach Fertigstellung in E...