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BFH 23.09.2009 XI R 18/08, StuB 7/2010 S. 289

Umsatzsteuer | Ausschluss des Vorsteuerabzugs bei ausschließlich privat genutztem Anbau

Errichtet ein Unternehmer ein ausschließlich für private Wohnzwecke zu nutzendes Einfamilienhaus als Anbau an eine Werkshalle auf seinem Betriebsgrundstück, darf er den Anbau nicht seinem Unternehmen zuordnen, wenn beide Bauten räumlich voneinander abgrenzbar sind. In diesem Fall steht ihm kein Vorsteuerabzug aus den Kosten für die Errichtung des Anbaus zu (Bezug: § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG 1999).

Praxishinweise

Ein Zuordnungswahlrecht, das zum (vollen) Vorsteuerabzug führt, besteht nur, wenn ein Wirtschaftsgut teilweise unternehmerisch und teilweise nichtunternehmerisch genutzt wird. Ein solches Wahlrecht besteht aber nicht bei einer ausschließlich privaten (nichtunternehmerischen) Nutzung. Von einer solchen ausschließlich privaten Nutzung ist bei einem Anbau auszugehen, wenn der Anbau von ...