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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 1 K 11543/05 EFG 2010 S. 937 Nr. 12

Gesetze: AO § 180 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 2 Abs. 1, BGB § 1960 Abs. 2, BGB § 2038

Erbengemeinschaft: Verluste aus verpachtetem Reithallenbetrieb während Nachlasspflegschaft mangels Einkünfteerzielungsabsicht nicht zu berücksichtigen?

Leitsatz

  1. Als Rechtsgrundlage für die gemeinschaftliche Beteiligung hinsichtlich der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte kommt auch eine ungeteilte Erbengemeinschaft in Betracht.

  2. Ein Nachlasspfleger ist kraft seiner Bestellung nach § 1960 Abs. 2 BGB nur gesetzlicher Vertreter der unbekannten Erben. Der Tatbestand der Einkünfteerzielung wird nach dem Tod des Erblassers allein von den Erben verwirklicht.

  3. Grundsätzlich ist das zivilrechtliche Beteiligungsverhältnis auch Maßstab für die anteilige steuerrechtliche Zurechnung der Einkünfte. Indes können die Miterben eine vom Beteiligungsverhältnis abweichende Vereinbarung treffen.

  4. Die vom zivilrechtlichen Beteiligungsverhältnis abweichende Verteilung der Einkünfte setzt voraus, dass alle an der Vereinbarung beteiligten Personen der Erbengemeinschaft angehören und die abweichende Verteilung ihren Grund im Gemeinschaftsverhältnis hat.

  5. Ist eine Steuerpflichtige wegen testamentarischer Enterbung nicht Miterbin geworden und hat das Testament auch nach der Anfechtung insoweit Bestand, so ist sie an den Einkünften nicht beteiligt.

Fundstelle(n):
BB 2010 S. 793 Nr. 14
DStR-Aktuell 2010 S. 6 Nr. 26
DStRE 2010 S. 1045 Nr. 17
EFG 2010 S. 937 Nr. 12
EStB 2010 S. 305 Nr. 8
YAAAD-40779

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