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BBK Nr. 8 vom Seite 357

Ausgewählte Regelungen der neuen Gewerbesteuerrichtlinien 2009

Gesetzgebung

Dieter Grützner

Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am dem Entwurf der Gewerbesteuerrichtlinien (GewStR) 2009 zugestimmt . Die Richtlinien sind neu nummeriert worden und orientieren sich jetzt an der Paragrafenfolge des GewStG. Die nachfolgenden Ausführungen beschränken sich auf materielle Einzelregelungen der GewStR 2009, die von den GewStR 1998 abweichen. [i]Deloitte, Gewerbe-steuergesetz-Kommentar, Herne 2009Auf lediglich redaktionelle Änderungen wird nicht eingegangen.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in .

I. Einführung

Am hat der Bundesrat den Gewerbesteuerrichtlinien 2009 zugestimmt (GewStR 2009). Sie ersetzen mit Wirkung ab Erhebungszeitraum 2009 die GewStR 1998 und berücksichtigen die zwischenzeitlich eingetretene Rechtsentwicklung.

Durch die geänderte Nummerierung wird verdeutlicht, zu welcher Einzelvorschrift des GewStG die jeweilige Anweisung erlassen wurde. Gegenüber der bisherigen Praxis wird innerhalb der Richtlinien auf Bezugnahmen auf die einschlägige Rechtsprechung des BFH und auf BMF-Schreiben verzichtet; derartige Hinweise sollen künftig im Rahmen eines Gewerbesteuer-Handbuchs den jeweiligen Einzelanweisungen der GewStR als GewStH zugeordnet werden.

Diese Anknüpfung an die Art der Darstellung im Einkommensteuer-H...