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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 22-23 | Umsatzsteuer: Befreiung von der elektronischen Abgabe der Voranmeldungen

Nach einem aktuellen Urteil des FG Niedersachsen bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, dass Umsatzsteuer-Voranmeldungen seit 2005 grundsätzlich in elektronischer Form übermittelt werden müssen. Wir informieren über die Entscheidung und machen Sie auf die neue Härtefallregelung in § 150 Abs. 8 AO aufmerksam.

Track 22 | Anhängiges Verfahren

Für die einen ist die elektronische Kommunikation mit den Finanzämtern erst der Anfang einer erfreulichen Neuentwicklung im Umgang mit der Steuerbehörde. Sie setzen darauf: Mit dem Umbau der Finanzverwaltung im Rahmen des europäischen Projekts eGovernment wird Bürokratie abgebaut und die Abwicklung mit dem Online-Finanzamt wird einfacher und übersichtlicher. Viele – vor allem ältere – Steuerbürger aber sind skeptisch. Gerade Existenzgründer und Selbständige, die nur nebenberuflich tätig sind, ärgern sich nach wie vor darüber, dass sie ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen zwingend auf elektronischem Wege abgeben müssen und die Finanzverwaltung keine Voranmeldungen in Papierform mehr akzeptiert. Jetzt ist hierzu ein Verfahren vor dem Bundesfinanzhof anhängig.

Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen seit 2005 zwingend i...