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FG Bremen Urteil v. - 2 K 39/08 (5)

Gesetze: AO § 233a Abs. 1 S. 1, AO § 227, BGB § 242, FGO § 102

Kein Erlass von Nachforderungszinsen wegen langer Bearbeitungsdauer der Einkommensteuererklärung

sachliche Unbilligkeit

Leitsatz

1. Zinsen für eine Einkommensteuernachzahlung sind nicht deshalb zu erlassen, weil das FA für die Bearbeitung der Steuererklärung mehr als 16 Monaten benötigt hat.

2. Die Differenz zwischen der Höhe der Nachzahlungszinsen und der Höhe der mit der Anlage des Nachzahlungsbetrages erzielten Zinseinnahmen begründet keine sachliche Unbilligkeit.

3. Eine sachliche Unbilligkeit liegt auch nicht in der geltend gemachten Verzögerung der Bearbeitung der Einkommensteuererklärung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
VAAAD-41992

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