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KSR Nr. 5 vom Seite 3

Abzug privater Steuerberatungskosten

BFH sieht kein verfassungsrechtliches Gebot der steuerlichen Berücksichtigung

Bernhard Paus

Mit Wirkung ab 2006 hat der Gesetzgeber den Abzug der nicht einkünftebezogenen Steuerberatungskosten ersatzlos gestrichen. Dagegen sind in Hinblick auf das steuerliche Nettoprinzip verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht worden. Wegen des ständig komplizierter werdenden Steuerrechts sei der Aufwand für den Steuerpflichtigen oft unvermeidlich. Dieser Argumentation ist der BFH jetzt entgegen getreten, obwohl er zugleich die vom Gesetzgeber für die Rechtsänderung angeführten Gründe für nicht tragfähig erklärt.

Einkünftebezogene bzw. private Steuerberatungskosten

Eine Arbeitnehmerin mit zusätzlichen Vermietungseinkünften hatte das Honorar ihres Steuerberaters, soweit es auf die Ermittlung ihrer Einkünfte entfiel, als Werbungskosten angesetzt. Den restlichen Teil von 95,57 € machte sie als Sonderausgaben geltend. Finanzamt und FG lehnten den Antrag ab. Die nicht einkünftebezogenen Steuerberatungskosten stellten Kosten der privaten Lebensführung dar. Die Komplexität des Steuerrechts rechtfertige es nicht, private Steuerberatungskosten als unvermeidbare Privatausgaben zu qualifizieren. Die Klägerin rügt eine Verletzung des steuerlichen Nettoprinzips. D...