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FG Baden-Württemberg  v. - 4 K 361/09 EFG 2010 S. 1050 Nr. 13

Gesetze: EStG § 62 Abs. 1, EStG § 63 Abs. 1 S. 2, EStG § 32 Abs. 4 S. 1

Kindergeld

sog. Esra-Training als Berufsausbildung

Leitsatz

1. Unter den Begriff der Berufsausbildung fallen alle Maßnahmen, bei denen es sich um den Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen handelt, die als Grundlage für die Ausübung des angestrebten Berufes geeignet sind, unabhängig davon, ob sie in einer Studien- oder Ausbildungsordnung vorgeschrieben sind oder – mangels solcher Regelungen – dem Erwerb von Kentnissen und Fähigkeiten dienen, die für den angestrebten Beruf zwingend notwendig sind.

2. Ein sog. Esra-Training – eine Ausbildung auf christlicher Grundlage mit Schwerpunkt Jugendarbeit –, bei dem eine strukturierte Wissensvermittlung mit einem Zeitaufwand erfolgt, der die Arbeitskraft des Auszubildenden weitgehend in Anspruch nimmt, handelt es sich um eine Berufsausbildung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 1050 Nr. 13
IAAAD-42750

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