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SG Düsseldorf 27.04.2009 S 19 (25) AL 139/05, NWB 21/2010 S. 1666

Sozialversicherungsrecht | Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz für GmbH-Geschäftsführer

Hält der alleinvertretungsberechtigte Gesellschafter-Geschäftsführer zwar mehr als 50 % des Stammkapitals (der Geschäftsanteile), ist er aber wirksam treuhänderisch gegenüber seiner Ehefrau gebunden, kann er bei der GmbH abhängig beschäftigt sein. Dann kann er, vorbehaltlich der Erfüllung weiterer Voraussetzungen, zum begünstigten Personenkreis des Altersteilzeitgesetzes gehören und entsprechende Leistungen beanspruchen.

Anmerkung:

Die Kammer kritisiert, dass nach nunmehr 40 Jahren die Abgrenzung der versicherungspflichtigen Tätigkeit von der nicht versicherungspflichtigen Tätigkeit des GmbH-Geschäftsführers noch immer nicht abschließend und klar geregelt ist. Sie wirft dem BSG vor, es verwende als Abgrenzungskriterien kaum mehr als floskelhafte Begriffshülsen, mit denen sich nahezu jedes beliebige Ergebnis begr...