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StuB Nr. 10 vom Seite 383

Wesentliche Betriebsgrundlagen bei der Einbringung eines Mitunternehmeranteils an einer GmbH & Co. KG in eine Kapitalgesellschaft

Anmerkungen zum

Dipl.-Finw. (FH) Frank Große, Helmstedt
Kernfragen
  • Unter welchen Voraussetzungen gehört im Fall einer Ausgliederung nach § 20 UmwStG eine Beteiligung eines Kommanditisten an der geschäftsführenden Komplementär-GmbH zu den wesentlichen Grundlagen des Mitunternehmeranteils?

  • Ist zur Berteilung der Wesentlichkeit auf die Person des Übertragenden oder der Übernehmerin abzustellen?

  • Ist bei der Wesentlichkeit nur der jeweils übertragene Anteil oder die Gesamtheit der übertragenen Anteile sowie die Zahl der Übernehmer maßgebend?

Der erstmals zur Wesentlichkeit von Beteiligungen im Allgemeinen und an Komplementärgesellschaften im Besonderen Stellung genommen. Anlässlich dieser aktuellen Entscheidung stellt der nachfolgende Aufsatz zunächst Allgemeines zur Wesentlichkeit von Betriebsgrundlagen und Besonderheiten bei der Übertragung von Mitunternehmeranteilen (MU-Anteilen) dar, um anschließend das BFH-Urteil und die Entscheidung der Vorinstanz zu erläutern.

I. Allgemeines zur Wesentlichkeit von Betriebsgrundlagen

Die Fälle einer Umwandlung durch Spaltung (§ 15 UmwStG 2006) oder durch Einbringung (§ 20 UmwStG 2006) sind in der...