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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 24 | Eigenheimzulage: Förderung für selbst genutzte Zweitwohnungen im EU-Ausland

Für Steuerpflichtige mit selbst genutzten Zweitobjekten im EU-Ausland sind zwei Rechtsfragen interessant, über die der BFH entscheiden muss: 1. Haben gemäß § 1 Abs. 1 EStG unbeschränkt Einkommensteuerpflichtige mit Erstwohnsitz im Inland – entgegen der Auffassung des BMF – Anspruch auf die Eigenheimzulage für eine Zweitwohnung im EU-Ausland? 2. Ist die Eigenheimzulage auch dann zu gewähren, wenn für das betreffende Jahr bereits Festsetzungsverjährung eingetreten ist?

Die Eigenheimzulage ist zwar längst abgeschafft. Und wird seit Januar 2006 nicht mehr neu gewährt. Noch immer aber sind einige Streitfragen ungeklärt. Zwei interessante Verfahren sind beim BFH anhängig, in denen es um die Eigenheimzulage für Zweitobjekte im EU-Ausland geht.

Der Europäische Gerichtshof hatte im Jahr 2008 entschieden: Es verstößt gegen EU-Recht, dass nur Wohnungen und Häuser in Deutschland gefördert werden. Nicht dagegen Immobilien in Spanien, Italien, Frankreich oder einem anderen EU-Land.

In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt wohnt der Antragssteller außerhalb Deutschlands, erzielte jedoch im Inland Einkünfte. Auf Antrag wurde er als unbeschränkt einko...