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NWB BB 6/2010 S. 168

Kurzarbeitergeld: Regelung durch Bundesregierung verlängert

Die Bundesregierung hat die Kurzarbeiterregelung, die ursprünglich bis Ende dieses Jahres gelten sollte, verlängert, und zwar bis März 2012. Mandanten können bei Bedarf weiterhin Kurzarbeit für bis zu 18 Monate statt nur sechs Monate beantragen. Die Sozialabgaben können sie sich ab dem siebten Monat vollständig von der Bundesagentur für Arbeit erstatten lassen.

Weisen Sie Mandanten, die sich weiterhin in einer schwierigen wirtschaftlichen Phase befinden, auf diese Möglichkeiten hin und empfehlen Sie ihnen, sich mit der zuständigen Arbeitsagentur in Verbindung zu setzen.