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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 2 K 1093/2008

Gesetze: UStG § 4 Nr. 12 Buchst. a

Vermietung von Wohnungen an Prostituierte zur Ausübung ihres Gewerbes nicht von der Umsatzsteuer befreit

Leitsatz

Die kurzfristige Überlassung von Wohnungen zur Duldung der Ausübung der Prostitution in diesen Räumen ist eine umsatzsteuerpflichtige einheitliche sonstige Leistung, die sich wesentlich von der bloßen Vermietung und Verpachtung von Räumen zu Wohnzwecken oder zu sonstiger gewerblicher Nutzung unterscheidet.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2011 S. 10 Nr. 13
KAAAD-43649

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