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SteuerStud Nr. 6 vom Seite 1

Fall Klenke – Aufgabe aus Bilanzsteuerrecht und Gewerbesteuer

Stille Gesellschaften, § 8 und § 9 GewStG, Überführung von Wirtschaftsgütern in das Sonderbetriebsvermögen

von Dipl.-Finanzwirt (FH) Falk van der Aar, Lugau

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I. Sachverhalt

Allgemeines

Herr Klenke betreibt seit vielen Jahren in Chemnitz ein Hochbauunternehmen in Form eines Einzelunternehmens (K). Er ist mit seinem Unternehmen in das Handelsregister eingetragen. Außerdem erzielt Herr Klenke Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG aus der Vermietung eines Einfamilienhauses.

Da Herr Klenke seinen Geschäftsbetrieb erweitern möchte, gründete er zusammen mit Herrn Richter ab dem die Klenke und Richter OHG (KR-OHG). Die Klenke und Richter OHG hat ihren Sitz in Chemnitz und ist im Bereich des Gerüstbaus tätig. Die OHG ist mit ihrem Unternehmen in das Handelregister eingetragen. Herr Klenke beteiligte sich zu 40 % an der OHG. Seinen Anteil erbrachte er durch die Einlage von 40 000 € (Überweisung vom privaten Bankkonto). Herr Klenke möchte die Anteile seinem Betriebsvermögen zuordnen. Da er sich jedoch nicht sicher ist, ob dies steuerlich zulässig ist, erfolgten diesbezüglich bisher keinerlei Buchungen.

Da die Zusammenarbeit zwischen dem Einzelunternehmen des Herrn Klenke und der KR-OHG reibungslos funktionierte und zu einem beträ...