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BFH 25.02.2010 IV R 37/07, StuB 11/2010 S. 443

Wertaufholungsgebot auch bei lange zurückliegender Teilwertabschreibung verfassungsgemäß

Das durch das StEntlG 1999/2000/2002 vom (BGBl I S. 402) eingeführte Wertaufholungsgebot verstößt auch insoweit nicht gegen die Verfassung, als davon Teilwertabschreibungen erfasst werden, die mehr als zehn Jahre vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung vorgenommen waren (Bezug: § 4 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 4, Nr. 2 Sätze 2 und 3, § 52 Abs. 16 Sätze 2 und 3 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002; Art. 3 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3 GG).

Praxishinweise

Der IV. Senat schloss sich damit der Auffassung des I. Senats des BFH (Urteil I R 16/06 vom , Kurzinfo StuB 2007 S. 553) an. Das Wertaufholungsgebot verstößt nach Auffassung des BFH weder gegen Art. 3 Abs. 1 GG noch unter dem Gesichtspunkt der Übermaßbesteuerung gegen Art. 14 GG noch gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot. Ein...