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Arbeitshilfe Juli 2013

Erbschaftsausschlagung gegen Abfindung – Muster

Dr. Eckhard Wälzholz
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Die Erbschaftsausschlagung gegen Abfindung ermöglicht oftmals eine nachträgliche Korrektur unerwünschter Todesfolgen, insbesondere in erbschaftsteuerrechtlicher Hinsicht. Ebenso kann die Ausschlagung angewandt werden, um bei rückwirkend vereinbarter Zugewinngemeinschaft in den Genuss des erbschaftsteuerlichen Freibetrags nach § 5 Abs. 2 ErbStG zu gelangen oder einen Gläubigerzugriff zu vermeiden. Bei der Gestaltung ist i. d. R. ein vertragliches Gesamtpaket zu schnüren, da die Ausschlagung bedingungsfeindlich ist, aber nur unter bestimmten Bedingungen gelten soll, § 1947 BGB. Bei der Gestaltung ist auch die Absicherung des Ausschlagenden sicherzustellen und sind entgeltliche Veräußerungen mit Gewinnrealisierung zu vermeiden. Dies gelingt durch Vorbehalt einzelner Wirtschaftsgüter des Nachlasses, durch Nießbrauchsvorbehalte und durch die Vereinbarung von Versorgungsleistungen i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG bei entsprechendem begünstigten Betriebsvermögen.

Mehr zum Thema Erbschaftsausschlagung gegen Abfindung sowie weiterführende Informationen im infoCenter und bei Wälzholz, .

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