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BFH 13.01.2010 V R 24/07, NWB 24/2010 S. 1884

Umsatzsteuer | Veräußerung von Gegenständen des Unternehmensvermögens durch den Gesamtrechtsnachfolger

Die Veräußerung eines zum Unternehmensvermögen des Erblassers gehörenden Gegenstands durch den Gesamtrechtsnachfolger ist nach dem eine steuerbare und steuerpflichtige Lieferung.

Anmerkung:

Mit dem Tode endet zwar die Unternehmereigenschaft. Sie ist nicht vererblich. Das führt jedoch weder beim Erblasser noch beim Erben sogleich zu einem Übergang von Unternehmensvermögen in die nichtunternehmerische Sphäre. Die Abwicklung des geerbten Unternehmensvermögens ist deshalb umsatzsteuerbar; die Unternehmereigenschaft des Erblassers wirkt insoweit nach. Im Streitfall führte dies dazu, dass der Verkauf eines Pkw, den der Erblasser als Partner einer Anwalts-GbR dieser entgeltlich zur Nutzung überlassen hatte, ein Umsatz der Erbengemeinschaft ist. Man wird dabei, obwohl sich ...