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LG Berlin 18.11.2009 4 O 89/09, NWB 25/2010 S. 1962

Datenschutzrecht | Unwirksame Einwilligung in Datenweiterverarbeitung

Erklärt sich ein Kunde im Zuge eines Bestellformulars für eine Zeitschrift oder seiner Teilnahme an einem Gewinnspiel damit einverstanden, dass deren Verlag Daten für Werbezwecke nutzen, sie von Dritten verarbeiten lassen und ihn schriftlich, per Telefon oder per E-Mail über sonstige Produkte des Zeitungsverlags werblich kontaktieren darf, ist diese Einwilligungserklärung bereits wegen ihrer mangelnden Bestimmtheit zu beanstanden. Diese Erklärung verstößt gegen Datenschutzrecht (§ 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB i. V. mit §§ 4, 4a BDSG) und ist unwirksam.