Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB 12/2010 S. 480

Unzulässige reklamehafte Werbung des Steuerberaters

Die Anzeige eines Steuerberaters in roter Farbe auf jeder zweiten linken Seite eines örtlichen Telefonbuchs, die mit den Worten wirbt „Wir beraten!!!” und „Wir prüfen!!!” ist reklamehaft und stellt eine berufswidrige Werbung dar. Eine plakative Werbemethode mit mehreren Ausrufezeichen widerspricht nach Ansicht des Gerichts der Verpflichtung des Steuerberaters, seine Dienste in sachlicher und angemessener Form anzubieten (, rkr.).