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BFH  - II R 23/10 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: GrEStG § 1 Abs 3 Nr 3, GrEStG § 8 Abs 2 Nr 3, GG Art 3 Abs 1, BewG § 138, BewG § 146

Rechtsfrage

Ist die durch § 8 Abs. 2 GrEStG angeordnete Heranziehung der gesondert festgestellten Grundstückswerte nach §§ 138 ff. BewG als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer wegen Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG verfassungswidrig? - Hält § 11 Abs. 1 GrEStG einer am Gleichheitssatz orientierten verfassungsrechtlichen Prüfung stand?

Das Verfahren II R 23/10 ist durch Beschluss vom bis zur Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 1 BvL 13/11 ausgesetzt.

Bemessungsgrundlage; Gesonderte Feststellung; Grunderwerbsteuer; Grundstück; Verfassungsmäßigkeit

Fundstelle(n):
FAAAD-44909

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