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KSR Nr. 7 vom Seite 11

Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen

Buch- und Belegnachweis in Beförderungs- und Versendungsfällen

Maren Kiera-Nöllen

Grenzüberschreitende Lieferungen sind unter den Voraussetzungen des § 6a UStG von der Umsatzsteuer befreit. Das BMF hatte diese Voraussetzungen zunächst mit Schreiben v. - IV B 9 - S 7141/08/10001 (BStBl 2009 I S. 60) konkretisiert. Da der BFH jedoch einige Reglungen dieses BMF-Schreibens aufgehoben hatte, wurde das , a. a. O., aufgehoben und durch das nun vorliegende ersetzt. Dieses neue BMF-Schreiben enthält einige wesentliche Änderungen, die nachfolgend beschrieben werden.

Anwendungsbereich

Das bezieht sich ausschließlich auf innergemeinschaftliche Lieferungen i. S. des § 4 Nr. 1b UStG, § 6a UStG.

Eine innergemeinschaftliche Lieferung liegt vor, wenn ein Gegenstand von einem Mitgliedstaat der EU in einen anderen Mitgliedstaat der EU befördert oder versendet wird. Unerheblich ist, ob die Beförderung bzw. Versendung durch den Lieferanten oder durch dessen Kunden veranlasst wird. Der Kunde muss ein Unternehmer sein, der den Gegenstand für sein Unternehmen erwirbt.

Außerdem muss der Erwerb des Kunden in einem anderen Mitgliedstaat der EU der Besteuerung unterliegen. Besonderheiten gelten für den nichtunterneh...