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OLG Karlsruhe 10.02.2009 2 WF 6/09, NWB 27/2010 S. 2120

Unterhaltsrecht | Ausnahme vom Grundsatz der Anrechnung fiktiven BAföGs auf den Volljährigenunterhalt

Eltern sind grundsätzlich verpflichtet, ihren noch in Ausbildung befindlichen volljährigen Kindern Unterhalt zu gewähren. Der Unterhaltsberechtigte muss umgekehrt seine Bedürftigkeit so weit als möglich mindern (§ 1602 BGB). Grundsätzlich muss sich darum ein volljähriger [i]Viefhues, NWB 3/2009 S. 140 NWB IAAAD-02499 Unterhaltsberechtigter Leistungen nach dem BAföG als unterhaltsrechtliches Einkommen anrechnen lassen. Dies gilt auch für fiktive Zuschüsse bzw. Darlehen, wenn er seinen Anspruch auf BAföG nicht durchzusetzen versucht. Diese Obliegenheit erfüllt das Kind i. d. R. schon dadurch, dass es Antrag auf BAföG stellt. Es darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass das BAföG-Amt die für die Entscheidung über den Antrag erforderlichen Verhältnisse zutreffend ermittelt. Der Unterhaltsberechtigte muss also gegen einen ablehnenden Bescheid nur Recht...