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StuB Nr. 13 vom Seite 511

Steuerfreie Zuschläge nach § 3b EStG

Dipl.-Finw. StB Michael Seifert

Überstundenvergütung: Arbeitslohn oder verdeckte Gewinnausschüttung?: Nach dem NWB BAAAD-35578 (BFH/NV 2010 S. 469) ist es nicht klärungsbedürftig, dass an die Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH gezahlte Überstundenvergütungen und Feiertagszuschläge auch dann verdeckte Gewinnausschüttungen darstellen können, wenn es um eine kleine und im Handwerk tätige GmbH mit drei Gesellschafter-Geschäftsführern geht.

Überstundenvergütung und Nachweispflicht: Nach § 3b Abs. 1 EStG sind neben dem Grundlohn gewährte Zuschläge nur dann steuerfrei, wenn sie für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit gezahlt werden. Durch diese Steuerfreiheit soll dem Arbeitnehmer ein finanzieller Ausgleich für die besonderen Erschwernisse und Belastungen gewährt werden, die mit dieser Arbeit verbunden sind ( NWB IAAAD-24097, BStBl II S. 730 = Kurzinfo StuB 2009 S. 548). Diese Steuerfreiheit tritt nur dann ein, wenn die neben dem Grundlohn gewährten Zuschläge für tatsächlich geleistete Nachtarbeit gezahlt werden. Hierfür wird i. d. R. eine Einzelaufstellung der tatsächlich erbrachten Arbeitsstunden zur Nachtarbeit vorausgesetzt. Pausch...