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StuB Nr. 13 vom Seite 511

Entwurf der Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien

Dipl.-Finw. StB Michael Seifert

Nach dem vorliegenden Entwurf der LStÄR 2011 sollen grundsätzlich ab 2011 geänderte Verwaltungsbestimmungen zur Anwendung kommen. In den LStÄR 2011 werden insbesondere die Fortentwicklungen der Verwaltungsauffassung und höchstrichterlichen Rechtsprechung berücksichtigt. Die Verbände haben zu den LStÄR 2011 eingehend Stellung bezogen. Inhaltlich sind insbesondere folgende Änderungen vorgesehen:

  1. Neudefinition der Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, wobei die BFH-Rechtsprechung vom – VI R 41/07 NWB LAAAD-36765 (BStBl 2010 II S. 487) berücksichtigt wird.

  2. Anpassung der Aufführungen zum Reisekostenrecht und zur doppelten Haushaltsführung an die aktuelle Rechtsprechung. Bei einem Dritten kann danach i. d. R. keine regelmäßige Arbeitsstätte begründet werden.

  3. Vereinfachte Abrechnung von Mahlzeitengestellungen während einer Auswärtstätigkeit als Sachzuwendung. Die Bewertung erfolgt wahlweise mit dem Marktpreis unter Anwendung der Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 13 bzw. 16 EStG und der Steuerfreiheit nach § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG.