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BFH 22.04.2010 V R 9/09, StuB 13/2010 S. 518

Umsatzsteuer | Trotz einer einkommensteuerlichen Betriebsaufspaltung keine umsatzsteuerliche Organschaft bei Minderheitsbeteiligungen der Gesellschafter der Besitzpersonengesellschaft und der Betriebs-GmbH

Verfügen mehrere Gesellschafter nur gemeinsam über die Anteilsmehrheit an einer GmbH und einer Personengesellschaft, ist die GmbH nicht finanziell in die Personengesellschaft eingegliedert ( Änderung der Rechtsprechung; Bezug: § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG 1999; Art. 4 Abs. 4 Unterabs. 2 Richtlinie 77/388/EWG).

Praxishinweise

Ist ein Unternehmer (z. B. Einzelunternehmer, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft usw.) an einer GmbH beteiligt und ist die GmbH finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen ihres Gesellschafters eingegliedert, so besteht umsatzsteuerlich eine „Organschaft”. Eine finanzielle Eingliederung setzt voraus, dass der Organträger so an der Organgesellschaft beteiligt ist, dass er seinen Willen durch Mehrheitsbeschlüsse durchsetzen kann. Eine Personengesellschaft muss ...