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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 16 K 331/09 EFG 2010 S. 1652 Nr. 19

Gesetze: UStG § 4 Nr. 14

Leistungen eines als Hygieneberater tätigen Arztes sind nicht umsatzsteuerbefreit

Leitsatz

  1. Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Satz 1 UStG 2005 setzt voraus, dass der Arzt tatsächlich eine Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin durch ärztliche oder amtsarztähnliche Leistungen erbringt.

  2. Unter Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin fallen nur Tätigkeiten, die zum Zweck der Vorbeugung, der Diagnose, der Behandlung und – soweit möglich – der Heilung von Krankheiten oder Gesundheitsstörungen für bestimmte Patienten ausgeführt werden.

  3. Die bloße Beratung in Hygienefragen ist nicht steuerbefreit.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 1652 Nr. 19
UStB 2010 S. 331 Nr. 11
LAAAD-46206

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