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NWB BB 8/2010 S. 233

Versandkosten-Flatrates bringen nicht immer Kosteneinsparungen

Viele Onlinehändler bieten ihren Kunden eine Flatrate für die Versandkosten an. Wer diese Pauschale bezahlt, bekommt die Waren ein Jahr lang versandkostenfrei geliefert. Laut Verbraucherzentralen rechnet sich dieses Angebot allerdings nur in wenigen Fällen. Zum einen übernehmen viele Onlinehändler die Frachtkosten ohnehin ab einer bestimmten Bestellsumme. Zum anderen sind bestimmte Leistungen, wie etwa Eilzustellungen oder besonders große Artikel, ausgeschlossen. Darüber hinaus rechnet sich eine Flatrate oft erst ab einer Bestellung von sechs bis zwölf mal im Jahr.

Mandanten, die überlegen, eine Flatrate zur Kostenreduktion abzuschließen, sollten vorher also genau nachrechnen, ob sich die Maßnahme wirklich lohnt.