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FG München Urteil v. - 1 K 2593/05

Gesetze: AO § 39, AO § 41, EStG § 22 Nr. 3, InsO § 179 Abs. 2

Schein-Treuhand an Aktien

Besteuerung des Gehilfenlohns

Leitsatz

1. Treuhand an Aktien kann bei Rückdatierung und fehlender Kapitalbeibringung ein Scheingeschäft sein.

2. Gehilfenlohn vermittelt Einkünfte aus sonstiger Leistung.

Tatbestand

Fundstelle(n):
SAAAD-47608

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