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FG Münster Urteil v. - 7 K 5023/07 E EFG 2010 S. 957 Nr. 12

Gesetze: EStG § 17 Abs 4

Einkommensteuer:

Auflösungsverlust gemäß § 17 Abs. 4 EStG

Leitsatz

1) Unter Auflösung i.S. des § 17 Abs. 4 EStG ist die zivilrechtliche Auflösung der Kapitalgesellschaft zu verstehen.

2) In der Krise hingegebene Gesellschafterdarlehen führen zu nachträglichen Anschaffungskosten der Beteiligung in Höhe des Nennwerts. Dies gilt auch dann, wenn die Darlehen bereits vor Begründung der wesentlichen Beteiligung gewährt wurden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 957 Nr. 12
PAAAD-48004

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