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NWB Nr. 33 vom Seite 2638

Einkommensteuerliche Entlastungsmöglichkeiten für Eltern eines Kindes

Entwicklungen und Gestaltungsmöglichkeiten

Gerhard Gunsenheimer

Der Familienlastenausgleich wurde aufgrund der Beschlüsse des , 1 BvL 26/84, 1 BvL 4/86 (BStBl 1990 II S. 653), und v. - 1 BvL 72/86 (BStBl 1990 II S. 664) mit dem JStG 1996 (BGBl 1995 I S. 1250) durch den Familienleistungsausgleich ersetzt. Bewirkt danach das Kindergeld noch nicht die vollständige Freistellung des Existenzminimums und der Bedarfe für die Betreuung und Erziehung oder Ausbildung eines Kindes, sind bei der Einkommensteuerveranlagung der Eltern die Freibeträge i. S. des § 32 Abs. 6 EStG vom Einkommen abzuziehen und der Anspruch auf das Kindergeld der tariflichen Einkommensteuer hinzuzurechnen. Des Weiteren wurde mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung v. (BGBl 2006 I S. 1091) ein eigenständiger, außerhalb des Familienleistungsausgleichs angesiedelter Abzug für Kinderbetreuungskosten eingeführt. Das Familienleistungsgesetz v. (BGBl 2008 I S. 2955) brachte zum neben der Erhöhung des Kindergelds eine verbesserte Berücksichtigung der Kinderbetreuungskosten im Rahmen der haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnahen Dienstleistungen sowie eine höhere Steuerermäßigung für Pflege- und Betreuungsleistungen. Zuletzt hob der Gesetzgeber mit dem Wachstumsbesc...BStBl 2009 I S. 3950