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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 12 K 3256/03 B

Gesetze: EStG 2002 § 3 Nr. 62, EStG 2002 § 19 Abs. 1 Nr. 1, SGB VI § 1 S. 4

Lohnsteuerpflicht von Beiträgen zu einem Versorgungswerk

Leitsatz

1. Die Zahlung von Pflichtbeiträgen zu einem Versorgungswerk für ein nicht rentenversicherungspflichtiges Vorstandsmitglied durch die Aktiengesellschaft unterliegt als steuerpflichtiger Arbeitslohn dem Lohnsteuerabzug.

2. Eine (berufsrechtlich begründete) Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk ist nicht gleichbedeutend damit, dass das betreffende Mitglied in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht der Versicherungspflicht unterläge.

Fundstelle(n):
IAAAD-48310

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