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FG München Urteil v. - 6 K 2445/07

Gesetze: EStG § 4 Abs. 3

Beteiligung als Betriebsvermögen eines Architekten

Leitsatz

1. Beteiligungen gehören nur dann zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn sie unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke genutzt werden, indem sie u.a. dazu bestimmt sind, die gewerbliche Betätigung des Steuerpflichtigen entscheidend zu fördern.

2. Wirtschaftsgüter können nur dadurch zu gewillkürtem Betriebsvermögen bei der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG werden, wenn sie aufgrund eines Willensentschlusses des Betriebsinhabers in unmissverständlicher Weise, insbesondere durch Ausweis in den Büchern (Bestandsverzeichnis oder vergleichbare Aufzeichnungen), dem Betrieb gewidmet werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
YAAAD-48335

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