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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 K 2211/07

Gesetze: AO § 165 Abs. 2 Nr. 1; AO § 367 Abs. 2 Satz 2FGO § 74

Versagung von Verlusten bei Feststellung fehlender Gewinnerzielungsabsicht nach insoweit vorläufiger Veranlagung

Leitsatz

Hat das Finanzamt die vom Steuerpflichtigen geltend gemachten Verluste nur vorläufig anerkannt, so kann es den Einkommensteuerbescheid ändern, wenn es die Gewinnerzielungsabsicht als nicht nachgewiesen ansieht.

Eine Aussetzung des Verfahrens im Hinblick auf ein gleichzeitig anhängiges Klageverfahren, in dem es um die Rechtmäßigkeit der diesbezüglichen Ermittlungshandlungen geht, kommt dann nicht in Betracht, wenn die Versagung der Verlustanerkennung auch ohne die dabei getroffenen Feststellungen rechtmäßig ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
GAAAD-48354

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